Ausstattung der Tuttlinger Kirchen |
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Die Ausstattung einer Landkirche war unter zwei Aspekten zu sehen, liturgisch und materiell. Zum ersten Komplex zählten der Kirchenbau, die Kirchenglocken, Altäre, Reliquien und kirchliche Gerätschaften, also das, was als liturgische Ausstattung bezeichnet werden kann; zum zweiten Komplex das Pfründegut, bestehend aus Land- und Güterbesitz, Leistungen und Zuwendungen, als materielle Ausstattung zusammengefasst. Der Zehnte mußte zu bestimmten Fälligkeitsterminen bei der Pfarrkirche abgeführt werden, die für die Gläubigen zuständig war. Das trug zu Sprengelbildung und Pfarrzwang bei. Dank der regelmäßigen Einkünfte aus dem Zehnten waren die Kirchen nicht mehr auf die mehr oder minder zufälligen Einnahmen aus Schenkungen angewiesen. Der Sicherung des Lebensunterhalts des geistlichen Personals einer Kirche diente neben den bisher beschriebenen Einkünften auch die Nutzung von Pfründen. Als Mindestausstattung an Büchern verlangte das Pontificale romano-germanicum ein Missale, ein Lectionar und ein Antiphonar. In der Zeit vom 4. bis zum 8. Jahrhundert entwickelte sich die liturgische Gewandung, eine aus einer größeren Zahl von Einzelstücken bestehende, ausschließlich für den Gebrauch bei gottesdienstlichen Verrichtungen bestimmte Kleidung des Klerus, ferner der Brauch, die Kirche aus dekorativen oder auch praktischen Gründen mit textilen Gebrauchs- und Schmuckgegenständen auszustatten. In den Quellen lassen sich auch andere beim Gottesdienst gebrauchte Gerätschaften und Schmuckgegenstände finden. Die für ein Pfarrbenefizium ausgewiesenen Einkünfte bestanden vor allem in Ackerland (Dotalgut, Widum), dessen Bebauung dem Geistlichen oblag und von dessen Erträgen sein Lebensunterhalt gesichert werden sollte. Daneben flossen dem Benefizieninhaber mit dem Zehnt, den Oblationen und Stolgebühren Abgaben seiner Pfarrkinder zu. Die Einkünfte eines Benefizieninhabers waren nicht wie heute in einem starren Gehaltssystem gesichert, sondern unterlagen den Unwägbarkeiten der Landwirtschaft sowie der Anzahl und Opferbereitschaft der Pfarrkinder. Zur Tuttlinger Pfarrstelle gehörten 4 Gärten, 33 Morgen Wiesen, 8 Morgen Äcker, die sogenannten Widumgüter. Dazu kamen der große und kleine Zehnte aus Äckern in den drei Öschen. Diese Pfründe waren zusammen mit verschiedenen Stiftungen an den Altären der Kirchen verankert. Eine Güterbeschreibung des Oberen Kehlhofes aus der Zeit um 1500 listet neben den zehntpflichtigen Gütern, Huben und Schupposen, den zehntpflichtigen Wiesen und Äckern auch einige dieser Widumgüter und Pfründe auf. Für eine vollständige Aussage über die Dotation der Tutttlinger Pfarrstelle wären auch die Besitzverhältnisse des Unteren Kehlhofes notwendig, von denen wir aber leider keine Kenntnis haben. Ain mansmad wisen gelegen an dem weg der durch fronowgraben gat, daran gehört ain teil aim herren ze tuttlingen zuo und der ander teil an den miteln altar in der pfarrkilchn usswendig dem Chor. Die wis im sumpff die da gehört in die widum und ist aim kilchherrn. Der Koler wis darab gat ain ewig licht Die stainwis die ietzond innhand Uolrich Ströli ain jar und der mittel vorder altar in der pfarr. Das guth das Cunrad Waibel koft hat ist sant martins. Bürkli Äpplis wis die da ietz zuogehört dem mitteln altar in der pfarrkilchn Cuni Waibels wis daran die da ietzend innhand ain kilchherr und der vorder altar. Die altarwis die da gehört an den vordern mitteln altar in der Pfarrkilchn. Die altarwis die da lit usswendig dem Cor haist unser frowen altar. Her luthers morgen den allwend innhat ain yecklicher Capplan. (luther=Leutherr=Leutpriester) Spitznagels morgen der da gehört an den mitteln vordern altar in der Lutkilchen. Pfaff Linders guot. Des mitteln altars guot. Sant martins lehenli. Ain akker ze altwegen Drey juchard an ainander auf Egerdenweg Drey juchard von alpstaig Drey juchard uff krissmal gehörend in die widum. Ain akker an dem Honberg gehört an pfaff schäfflers altärli. Der Cappellen ze tuttlingen wis Der Capellen wis in betnow. Ain wis ist der Capelln in wasserburgs spitz. Die Kirche St. Peter und Paul in der Stadt hatte den vierten Teil aller Zehnten zu beanspruchen, die sogenannte Zehntquart. Eine weitere Quart floß an den Konstanzer Bischof. Dieser erhielt 1323 aus der Tuttlinger Kirche zwei Malter und drei Scheffel Tuttlinger Maß Getreide, zusätzlich zwei Malter Weizen und einen Malter Hafer an Quartzahlungen. Mit der Pfarrstelle war auch die Kaplanei in Rietheim verbunden. Mit einer Dotation von 35 Pfund stand Tuttlingen im Reichenauer Besitz nur hinter Burgfelden auf der Alb bei Balingen mit 45 Pfund zurück. Daran änderte später auch die Reformation nichts, das Widumgut und die Zehnten fielen erst 1680 gegen eine jährliche Festbesoldung des Pfarrers an die Herrschaft. Weitere Einkünfte des Pfarrers bestanden in Stolgebühren und Oblationen. Zu den Oblationen, die während der Meßfeier zu Händen des Priesters in Naturalien oder Geld auf den Altar oder in das Meßbuch gelegt wurden, traten die Pflichtopfer (oblationes maiores), die dem Pfarrer an den vier höchsten kirchlichen Festtagen entrichtet werden mussten. Die waren an Weihnachten, Ostern, Pfingsten und einem variablen Festtag fällig, der im Bistum Konstanz auf Maria Himmelfahrt oder Allerheiligen fiel. Eng mit den Oblationen verwandt waren die Stolgebühren, die dem Priester als Entgelt für verschiedene Amtshandlungen zukamen. Die Bezeichnung leitet sich von der zum liturgischen Priestergewand gehörigen Stola ab. Stolgebühren wurden erhoben bei der Taufe, Abnahme der Beichte, Verkündigung des Eheaufgebots, Einsegnung der Brautleute, Aussegnung der Mutter nach einer Geburt, sowie sämtlichen Versehgängen wie Spendung des heiligen Öls oder anläßlich von Begräbnissen. Das Stadtbuch von 1489 nennt uns eine solche Stolgebühr für Tuttlingen: „Wann ain mensch von touds wegen abgaut das mit dem sacrament gericht ist von dem sol man dem lütpriester geben acht schilling vier heller und der sol sin gedencken an der Canzel all sontag das jär umb und dannenhin wellent desselben menschen erben das sin füro gedächt wird so sollent sie dem lütpriester geben ain schilling heller für inschriben. (Wenn ein Mensch von Todes wegen abgeht, der mit dem Sakrament versehen ist, von dem soll man dem Leutpriester acht Schilling vier Heller geben, und der soll seiner jeden Sonntag an der Kanzel ein ganzes Jahr lang gedenken. Wollen dieses Menschen Erben, daß seiner noch ferner gedacht wird, so sollen sie dem Leutpriester einen Schilling Heller für den Eintrag in das Gedenkbuch geben.)“ Die Reichenau verfügte über die kirchlichen Rechte im Ort. Tuttlingen war eine der 49 Pfarrkirchen, die die Abtei in der Diözese Konstanz zu besetzen hatte. Die Inhaber der Pfarrstellen und der Tuttlinger Kapellen wurden vom Konstanzer Bischof auf Präsentation durch den Abt von Reichenau hin eingesetzt, entsprechend war auch die Verleihung der Pfründen Sache des Klosters (somit tauchen die Pfründe auch in keinem der untersuchten Konstanzer Verzeichnisse auf, sondern nur deren Erträge). Erst Anfang des 16. Jahrhunderts lassen sich Pfarrer nachweisen, die auf Vorschlag der Familie von Karpfen oder des Herzogs von Württemberg eingesetzt wurden. |